AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NightLife Sounds Eventtechnik
Justin Span DJ & Veranstaltungstechnik
Stand: 07.04.2026


Justin Span DJ&Veranstaltungstechnik*
Inhaber: Justin Span, Oberdorf 10a
36341 Lauterbach 
Tel. 0162 900 89 38
Mail: [email protected] Web: www.nightlife-sounds.de
Steuernummer: 001 870 60909

 



*nachfolgend „NightLife Sounds“ genannt 



Stand: 2026





§1 Vertragsparteien



Zwischen

NightLife Sounds Eventtechnik – Justin Span DJ & Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“)

und

dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Veranstalter“)


wird folgender Vertrag geschlossen.





§2 Vertragsgegenstand



  1. Gegenstand ist die Bereitstellung von Veranstaltungstechnik sowie DJ- und/oder technischen Dienstleistungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  3. Der Auftragnehmer handelt selbstständig und ist nicht weisungsgebunden.






§3 Vertragsschluss



  1. Angebote sind 14 Tage gültig.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande.
  3. Nebenabreden bedürfen der Textform.






§4 Leistungsdurchführung



  1. Die Durchführung erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer.
  2. Künstlerische Gestaltung und Musikauswahl liegen im Ermessen des Auftragnehmers.
  3. Musikwünsche können berücksichtigt werden, sind jedoch nicht verbindlich.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Ausfall gleichwertigen Ersatz zu stellen.






§5 Pflichten des Veranstalters



Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere:


  • geeignete, sichere Veranstaltungsfläche bereitzustellen
  • ausreichende Stromversorgung nach VDE sicherzustellen
  • alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen
  • Technik vor Witterung und Zugriff Dritter zu schützen
  • ggf. erforderliche Helfer zu stellen
  • Zugang sowie Parkmöglichkeiten sicherzustellen






§6 Mietzeit / Aufbau



  1. Die Mietzeit beginnt mit Aufbau und endet mit Abbau.
  2. Auf- und Abbau erfolgen grundsätzlich durch den Auftragnehmer.
  3. Verzögerungen durch den Veranstalter gehen zu dessen Lasten.
  4. Die Mietzeit beginnt bei DryHire Aufträgen ab der Abholung im Lager Wallenrod und endet mit der Rückgabe der Geräte.






§7 Vergütung



  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
  2. Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach der Veranstaltung.
  3. Die Vergütung ist unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung.






§8 Zahlungsverzug



  1. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.






§9 Rücktritt / Stornierung



  1. Bei Rücktritt durch den Veranstalter gelten folgende Pauschalen:




  • bis 90 Tage: 40 %
  • 89–50 Tage: 50 %
  • 49–10 Tage: 65 %
  • ab 9 Tage: 100 %




  1. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
  2. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.






§10 Veranstaltungsabbruch



Wird eine Veranstaltung nach Beginn des Aufbauprozesses abgebrochen, bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.





§11 Höhere Gewalt



Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien) entfällt die Leistungspflicht beider Parteien. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.





§12 Haftung des Veranstalters



  1. Der Veranstalter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Technik ab Übergabe bis Rückgabe. (Auch bei Anwesenheit unserer Techniker)
  2. Dies gilt auch bei Verschulden Dritter.
  3. Der Veranstalter haftet für Schäden durch ungeeignete Stromversorgung oder Infrastruktur.






§13 Haftung des Auftragnehmers



  1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.






§14 Versicherung



  1. Der Veranstalter verpflichtet sich zum Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht Veranstalter im rechtlichen Sinne.






§15 Verpflegung / Unterbringung



Bei Veranstaltungen mit Durchführung des Auftragnehmers stellt der Veranstalter angemessene Verpflegung (mind. eine warme Mahlzeit; Getränke ohne preisliche oder artbezogene Beschränkung) sowie ggf. Unterkunft.





§16 Urheberrecht / Aufnahmen



  1. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
  2. Verwertungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.






§17 Werbung



Der Auftragnehmer ist berechtigt, Eigenwerbung sowie Bildmaterial der Veranstaltung zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.





§18 Vertraulichkeit



Vertragsinhalte, insbesondere Vergütung, sind vertraulich zu behandeln.





§19 Datenschutz



Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.





§20 Schlussbestimmungen



  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Alsfeld.
  3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.




Wallenrod, den 01.04.2026






©2017-2026 Justin Span DJ & Veranstaltungstechnik