AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NightLife Sounds Eventtechnik
Justin Span DJ & Veranstaltungstechnik
Stand: 15.07.2021
Justin Span DJ&Veranstaltungstechnik*
Inhaber: Justin Span, Oberdorf 10a
36341 Lauterbach
Tel. 0162 900 89 38
Mail: [email protected] Web: www.nightlife-sounds.de
Steuernummer: 02987060359
*nachfolgend „NightLife Sounds“ genannt
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen NightLife Sounds und Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von NightLife Sounds zum Gegenstand haben.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote von NightLife Sounds erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
- Die Website von NightLife Sounds ist eine reine Informationsplattform. Anfragen über das Kontaktformular führen nicht zu einem Vertragsabschluss. Nach Erhalt der Anfrage erstellt NightLife Sounds ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch den Kunden zustande.
- Angebote sind nach Erstellung 14 Tage gültig. Danach verfällt die Gültigkeit eines Angebots.
§ 3 Mietzeit, Auf- und Abbau der Geräte
1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe bzw. dem Aufbau der Gegenstände und endet mit der Rückgabe bzw. dem Abbau. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird der Auf- und Abbau ausschließlich von NightLife Sounds durchgeführt.
2. Schutz der technischen Geräte (Witterungsschutz, Bühnendach bei Open-Air, Abtrennung der technischen Geräte vom Publikum, Nachtwache bei mehrtägigen Veranstaltungen ab Aufbaubeginn bis Abbau
§ 4 Schäden, Verlust, unvollständige Rückgabe
- Die gemieteten Geräte sind nicht versichert. Schäden aus Fehlbedienung, Transport oder Diebstahl nach erfolgter Übergabe und bis zur Rückgabe trägt der Mieter in voller Höhe. (auch Einwirkung durch Dritte)
- Der Kunde hat den durch den Ausfall entstehenden Schaden zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem auch Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe bei NightLife Sounds entstehen oder von Dritten gegenüber NightLife Sounds geltend gemacht werden.
- Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Kunden der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt. NightLife Sounds ist verpflichtet die Wiederbeschaffung/Reparatur ohne schuldhafte Verzögerung abzuwickeln. Sollte sich der Ausfall durch Verschulden von NightLife Sounds verlängern, wird des Kunden in so weit von der entsprechenden Verpflichtung frei.
- NightLife Sounds ist berechtigt Reparatur, Ausfallkosten und Kosten für Wiederbeschaffung sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen.
5. Der Kunde versichert, dass der Veranstaltungsort der baupolizeilichen Aufsicht unterliegt und die elektrischen Auflagen den VDE-Richtlinien gemäß erstellt und überprüft wurden. NightLife Sounds behält sich vor, eigene Messungen an den Stromquellen durchzuführen. Der Kunde haftet für alle Schäden am technischen Equipment, welche durch nicht ordnungsgemäße Stromanlagen entstehen!
6. Das Reinigen von verschmutzten Geräten und Zubehör wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Das Verwenden von ungeeigneten Klebebändern (z.B. Packband) kann speziell bei Kabeln und Stativen zu unbehebbaren Verschmutzungen führen, wodurch die betroffenen Komponenten zu ersetzen sind. An den Geräten angebrachte Warnhinweise und Inventarisierungsaufkleber dürfen nicht entfernt oder überklebt werden.
§ 5 Werbung
1. Eine angemessene Bewerbung der Veranstaltung obliegt dem Veranstalter.
Der Veranstalter verpflichtet sich, gestellte Werbung von NightLife Sounds, während der Veranstaltung, gut sichtbar zu präsentieren.
2. Die Verwendung des NightLife Sounds Logos auf Plakatwerbungen muss schriftlich von NightLife Sounds (alias Justin Span DJ & Veranstaltungstechnik) genehmigt werden. NightLife Sounds kann nicht für fehlerhafte Plakatierung oder Überplakatierung des Kunden verantwortlich gemacht werden.
§ 6 Bezahlung, Gästeliste, Verpflegung, Versicherung
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Dienstleistung per Nachnahme / Barzahlung direkt nach Beendigung der Dienstleistung oder Miettagen. Bei mehrtägigen Dienstleistungen oder Miettagen gilt der letzte Tag. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Rechnungen sind in für uns verlust- / spesenfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und/oder Schadenersatz zu fordern. Die Verzugszinsen orientieren sich oberhalb der durchschnittlichen Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15% p.a. festgesetzt. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, so erfolgen alle weiteren Dienstleistungen -auch Rückstandsauflösungen- nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung. Wir sind berechtigt, für nicht eingelöste Lastschriften/Schecks neben den Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 5,00 je Vorfall zu berechnen. Die Änderung der Zahlungsart auf Grund eines Kundenverschuldens, berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen. Bei bereits begonnenen und abgebrochenen Veranstaltungen ist die gesamte Gage vom Veranstalter zu zahlen.
- Der Kunde gewährt dem Personal von NightLife Sounds, sowie für max. 5 Gäste von NightLife Sounds freien Eintritt zur Veranstaltung. Das Personal, sowie die Gäste weisen sich durch entsprechende Crew- und Gästeausweise aus. Die Ausweise tragen das NightLife Sounds Logo, sind personenbezogen und sind nichtübertragbar. Erfolgt bei längeren Veranstaltungen eine Übernachtung des Personals , so hat der Kunde für die Unterbringung zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Kunde.
- Für NightLife Sounds sind Verpflegungen (Essen und alkoholfreie Getränke, ohne preisliche Beschränkungen) sowie Bier und bierhaltige Getränke ab Aufbaubeginn frei. Während der Veranstaltung wird ein warmes, gut portioniertes Essen (DJ + Crew, i.d.R. insgesamt 5 Personen) vom Veranstalter gestellt. Je nach Arbeitsaufwand und Laufzeit der Veranstaltung behält sich NightLife Sounds vor mehr als eine Mahlzeit pro Person einzunehmen.
- Das betriebliche und persönliche Risiko für ordnungsgemäße Abwicklung trägt der Veranstalter. Der Veranstalter schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab, die NightLife Sounds und die technischen Geräte mit einschließt.
§ 7 Stornierung, Ausfall der Veranstaltung, Vertragsstrafe, Ausfall von Dienstleisern
- Hat der Kunde den Ausfall einer Veranstaltung zu vertreten (z.B. nicht Erfüllung der Brandschutzauflagen, fehlende Genehmigungen, etc.) hat NightLife Sounds Anspruch auf die gesamte Angebotssumme abzüglich nicht in Anspruch genommene Aufwendungen (z.B. Aufbaupauschale, Fahrtkosten, sofern diese nicht bereits angefallen sind).
- Fällt eine Open-Air-Veranstaltung, wegen schlechten Wetters aus, hat der Kunde eine Aufwandsersatzpauschale in Höhe von 40% der Angebotssumme an NightLife Sounds zu zahlen.
- Bei bereits begonnenen und abgebrochenen Veranstaltungen ist die gesamte Gage vom Veranstalter zu zahlen.
- Beide Vertragspartner sichern einander zu, im Falle eines unverschuldeten Ausfalls der Veranstaltung durch höhere Gewalt keinerlei Ansprüche gegeneinander geltend zu machen. (bspw. Naturkatastrophe, Streik,… etc.)
Das gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung behördlicherseits wegen einem pandemischen Grund (bspw. Die Corona-Pandemie) verboten oder durch nicht sinnvoll erfüllbare Auflagen belastet wird. Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Vorgaben sind zu erfüllen. - Sollte der Veranstalter die Zusammenarbeit mit NightLife Sounds nach Angebotsbestätigung und der damit verbundenen Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Veranstaltungsbeginn beenden, fallen folgende Kosten an:
| Zeitraum | Anteil der Angebotssumme
| Bis 90 Tage vor der Veranstaltung | 40 %
| 89 – 50 Tage vor der Veranstaltung | 50 %
| 49 – 10 Tage vor der Veranstaltung | 65 %
| Ab 9 Tage vor der Veranstaltung | 100 %
5. Der Kunde erklärt sich mit einem Ersatz-DJ oder Techniker bzw. Technikunternehmen einverstanden, falls der NightLife Sounds durch einen kurzfristigen Krankheitsfall oder andere, nicht von NightLife Sounds zu verantwortenden Umständen nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, sich in diesem Fall vom Vertrag zu lösen.
§ 8 Widerrufsrecht
1. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Frist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt worden ist. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde NightLife Sounds mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Einschreiben) über seinen Entschluss zum Widerruf, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Der Widerruf ist zu richten an:
NightLife Sounds Eventtechnik // Justin Span DJ & Veranstaltungstechnik
Oberdorf 10a, 36341 Lauterbach-Wallenrod
Oder per Email an [email protected]
§ 9 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
- NightLife Sounds verpflichtet sich dazu, Geräte in ordnungsgemäßen und funktionstüchtigem Zustand zu übergeben und für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitzustellen. Die Abholung wird ausschließlich nach Absprache vereinbart.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände bei der Übergabe auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen NightLife Sounds unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Liegt ein nach § 9 Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist NightLife Sounds nach eigener Wahl zum Austausch, zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist NightLife Sounds zur Vervollständigung oder Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Kunde in Ansehung der einzelnen mangelhaften oder fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen.
- Sollte der Kunde Fachpersonal, welches ggf. zur Bedienung der Mietgegenstände erforderlich ist, nicht von NightLife Sounds angemietet haben, sondern erklärt, eigenständig Fachpersonal zu beauftragen, haftet NightLife Sounds nicht für Schäden die durch fehlerhafte Montage, Bedienung oder Betrieb des Fachpersonals an Dritten entstehen. Gleiches gilt auch, sollte der Kunde die Beauftragung qualifizierten Fachpersonals versäumen oder unterlassen. Der Kunde haftet außerdem für Schäden an technischen Gerät von NightLife Sounds, die durch Dritte oder den Kunden selbst entstehen, in voller Höhe. Desweiteren haftet der Kunde für Körper und Sachschäden, die durch Dritte oder den Kunden selbst entstehen
5. Auf Wunsch von NightLife Sounds verpflichtet sich der Kunde geeignete Nachweise über die Qualifikation und Beauftragung des Fachpersonals vorzulegen.
6. Gewährleistungsansprüche des Kunden, die auf selbstverschuldeten Schäden unter der. Obhut des Kunden beruhen, sind ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Kunde an NightLife Sounds unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 536c BGB).
7. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten, die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern der Auf- und Abbau durch NightLife Sounds erfolgt, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten, auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt NightLife Sounds keine Gewähr.
§ 10 Schadensersatz
- Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen von vorstehendem Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von NightLife Sounds beruht und Schadenersatzansprüche wegen einer ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Ebenso vom Haftungsausschluss nicht umfasst sind Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer des vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtenverstoßes von NightLife Sounds oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NightLife Sounds beruhen.
§ 11 Datenschutz und Gagengeheimnis
- Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf NightLife Sounds die personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen.
- Soweit der Kunde auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses Informationsmaterial von NightLife Sounds erhält, kann er dieser Übersendung jederzeit widersprechen.
- Inhalte von elektronischen Datenträgern oder sonstigen Daten, die NightLife Sounds für die Zwecke des jeweiligen Auftrages zur Verfügung gestellt werden, um diese zu reproduzieren, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen, werden von NightLife Sounds unverzüglich nach Beendigung des Auftrages von den Datenträgern von NightLife Sounds gelöscht. Eine Archivierung findet nur statt, wenn diese vor der Veranstaltung, schriftlich durch den Kunden beauftragt wurde.
- NightLife Sounds gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
- Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
- Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, gegenüber Dritten keinerlei Auskunft über vereinbarten Gagen zu geben.
§12 Dienstleistungen
1. Dienstleistungen wie Bandbetreuung, Konzertbegleitungen u.Ä. werden generell mit einem gesondertem Vertrag durchgeführt, auf welchem ein Individueller mit dem Kunden angepasster Leistungsaufwand erfasst wird.
2. Einfache Dienstleistungen wie einen Techniker für einen Tagessatz zu buchen wird über den Tagessatz abgerechnet und unterliegt den aktuell geltenden AGB´s.
3. Bei reinen personellen Dienstleistungen hat Der Kunde eine Haftpflicht abzuschließen, welche technisches Personal bei Veranstaltungen ab Aufbaubeginn bis Abbauende mit einschließt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen NightLife Sounds und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
- Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit die Festlegung gesetzlich zulässig ist, 36304 Alsfeld (Hessen).
- Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB´s im Übrigen unberührt. Handschriftliche Änderungen an den Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden oder durch NightLife Sounds müssen von beiden Seiten mit jeweils einer Unterschrift gegengezeichnet werden. Sollte dies nicht der Fall sein so ist diese Änderung nichtig.
- Der Kunde garantiert, dass die Veranstaltung mit den aktuellen Hygieneregelungen durchgeführt wird. Nightlife Sounds ist nicht für die Kontrolle zur Einhaltung dieser zuständig. NightLife Sounds testet, soweit nicht geimpft oder genesen, seine Mitarbeiter tagesaktuell vor der Veranstaltung. Nachweise kann vorgelegt werden. Während der Veranstaltung werden medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken getragen, sofern der Abstand zu Gästen von 3m nicht eingehalten werden kann, es die Verordnung besagt oder beim verlassen des FOH-Platzes. NightLife Sounds übernimmt keine Haftung bei einer Infektion eines Mitarbeiters.
- Abrechnung mit der Gema erledigt der Kunde. Die jeweiligen Anmeldungen vom Kunde veranlasst. Die aus dem Vertrag, Angebot oder AGB´s resultierenden Abgaben, Steuern, Genehmigungen, Versicherungspflichten (auch Künstlersozialkasse) trägt und erledigt der Kunde.
- Das betriebliche und persönliche Risiko für ordnungsgemäße Abwicklung trägt der Veranstalter. Der Veranstalter schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab, die NightLife Sounds und die technischen Geräte mit einschließt.
Wallenrod, den 15.04.2021
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